Covid-19: Wir sind weiter für Sie da!

Sehr geehrte Mandanten und Interessenten, wir stehen persönlich per Telefon, Videokonferenz mit Skype, Teams oder andere und natürlich auch im persönlichen, vetraulichen  Gespräch zur Verfügung. Weitere Infos zur Beauftragung, etc. erhalten Sie hier: http://www.aktenreiter.de/

Rufen Sie uns gerne an. Termine sind nach Vereinbarung möglich, Terminsabsprache mit dem Sekretariat von 9-13 Uhr oder Frau RAin Dworschak persönlich am Nachmittag.

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Sie suchen einen Teilzeitjob ? Wir suchen zur Unterstützung eine Rechtsanwaltsfachangestelle/r

Wir suchen ab 1. Februar 2022 eine Assistenz für die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei für ca. 20 Stunden in der Bremer Neustadt in einem netten Team. Selbständiges und digitales Arbeiten ist Voraussetzung. Bitte melden Sie sich einfach kurzfristig telefonisch, Sie können auch gerne vorab Unterlagen einsenden (E-Mail, Post).

Wir freuen uns auf Sie!

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Abendschule, Lehrgänge, Fort- und Weiterbildung – immer wieder zu lange Kündigungsfristen

Am Beispiel verschiedener Schulen in Deutschland mit breitem Leistungsangebot zur Berufs- oder Fachausbildung, bspw. zum Heil- oder Tierpraktiker, psychologischen Berater, Osteopath oder sonstiger Ausbildungsmöglichkeiten möchte ich auf deren Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Studienordnungen hinweisen, die oftmals unbillige Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten für die Teilnehmenden bereithält.

Eine z.B. 24-monatige Vertragsbindung oder sehr lange Kündigungsfristen bei zum Teil sehr hohen Studiengebühren sind nur unter ganz besonderen Umständen rechtmäßig. Es existiert hier bereits unterschiedliche Rechtsprechung, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass Sie Ihre Fortbildung oder Ihren Ausbildungsvertrag oder ein berufsbegleitendes Studium kündigen zu müssen, berate und vertrete ich Sie gerne.

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Wundinfektion aufgrund falsch verwendeter Fäden

Mehrfach habe ich während meiner Tätigkeit als Patientenrechtsanwältin feststellen können, dass nach Operationen zur Verschließung der Wunde nicht das richtige Nahtmaterial verwendet wird.

Das ist insoweit bedeutend, wenn es innerhalb, also unter der verschlossenen Haut selbstauflösend sein sollte. Ist hier das falsche Material verwendet worden, kommt es zu Entzündungen und die Fäden bahnen sich langsam einen Weg an die Hautoberfläche, wenn sie nicht fest einwachsen. Beklagt wird dabei oft ein langwieriger und entzündlicher Prozess, der auch zu Folgeschäden (Hämatome, Verkapselung, Fadengranulom, Ausweitung der Entzündung, Steifheit und Berührungsempfindlichkeit, Taubheit, Störung der Beweglichkeit der Hände, Arme oder Beine etc.) führen kann. Den Patienten begleiten zunächst Unannehmlichkeiten vieler Arzt-Besuche und Schmerzen, da die Problematik oft erst nicht erkannt wird.

Natürlich können nach dem üblichen Fäden-Ziehen auch Entzündungen auftreten, hier aber hat beispielsweise das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, bei dem es um die Kontrolle der Operations-Wunde nach Entfernung der Wund-Fäden zu einer Entzündung kam, ausgeurteilt: „Die insoweit unzureichende Wundinspektion hat der Sachverständige nicht als groben Fehler bewertet und diese Wertung überzeugend damit begründet, dass auch bei einer gründlichen initialen Wundreinigung und Wundnaht kleinste Partikel verbleiben könnten“, vgl. OLG Köln Beschl. v. 28.1.2016 – 5 U 91/15, BeckRS 2016, 117382 Rn. 21. Natürlich können jedoch in anderen Fällen fehlerhafter Wund-Nachsorge dennoch Ansprüche entstehen, lassen Sie dies besser anwaltlich prüfen.

Aber bei dem oben genannten Fall der Verwendung falschen Naht-Materials für den Wundverschluss ist die Sache jedoch anders zu betrachten, denn hier führte die falsche Naht der Operationswunde zu einem Schaden. Jedes Nahtmaterial ist mit einer bestimmten Oberfläche und Eigenschaft versehen und je nach Bedarf und Verwendung passend zum Operationsgebiet auszuwählen.

Misslingt dies und Sie haben ebenfalls Probleme, empfiehlt sich die Beratung bei einem Anwalt, wofür ich gerne zur Verfügung stehe.

Die Schmerzensgeld- und Schadensersatzbeträge sind je nach Einzelfall unterschiedlich zu bemessen.

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Fitness-Studio antwortet nicht?

Seit kurzem sind die Fitness-Studios wieder geöffnet, jedoch haben viele Verbraucher versucht, zwischendurch zu kündigen oder die Beiträge wenigtens teilweise zurück zu erhalten.

Bei Unsicherheit, ob dies gerechtfertigt ist, gibt es nun mehrere Urteile nach dem wegweisenden amtsgerichtliches Urteil des Amtsgerichtes Papenburg, AZ. 3 C 337/20), welches die Ansprüche auf Beitragsrückzahlung bestätigt hat und vor allem feststellte, dass eine automatsiche Vertragsverlängerung ausscheidet.

Ob Sie Gutscheine annehmen müssen, hängt vom Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses ab.

Ich helfe Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, auch bundesweit. Sollten Sie nicht in Bremen wohnen oder digital kommunizieren wollen: die Formulare für die mir zu erteilenden Vollmacht finden Sie unter www.aktenreiter.de. Bitte übermitteln Sie mir auch Ihre Vertragsunterlagen und Auflistung der gezahlten Beiträge wegen der coronabedingten Schließung per Mail.

Die Studios konnten wie eine Vielzahl anderer Unternehmen staatliche Hilfeleistungen beantragen und hatten auch einen Kostenvorteil bei eingestelltem Sport-Betrieb. Meine Angebote waren bislang so, dass zumindest ein Teil zurück gezahlt wird, um den Bestand des Betriebs erhalten zu können. Da jedoch viele überhaupt nicht auf Forderungen und auch Anfragen der Mitglieder reagierten, begrüße ich das Urteil. Derzeit begleite ich viele Sportler bei ihrem gerichtlichen Weg, um die Fitnessstudio-Beiträge zurück zu erhalten.

Unter anderem wird dabei sogar noch widerrechtlich weiter abgebucht, wenn/obwohl die Kunden die Lastschrifteinzugsermächtigung längst widerrufen haben, das Studio aber gar nicht auf Ihre Kündigung reagiert; auch hiergegen können Sie vorgehen.

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Zahn-Implantate

Der Einsatz und die Wahl von Implantaten bedarf einer umfangreichen und guten Planung.

Hierfür bestehen Richtlinien, die der Arzt einhalten muss. Im Falle von Komplikationen wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, um zu besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Ein Zahnarzt hat bei einer fehlerhaften implantologischen Leistung keinen Anspruch auf sein Honorar, wenn eine Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem die Implantate fehlerhaft eingesetzt worden waren und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht unmöglich war (BGH Urteil vom 13.09.2018, Az.: III ZR 294/16).

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Brustimplantate, Operationen an den Brüsten, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie

Immer wieder erreichen mich Hilferufe wegen Brustimplantaten, Rekonstruktionen mit Implantaten, Brustvergrößerungen sowie Brustverkleinerungen und damit einhergehenden Komplikationen. Diese können nicht nur wegen fehlerhafter Operationen, mangelhafter Nachsorge oder Hygienemängeln im Krankenhaus entstehen, sondern auch weil die Implantate selbst falsch gewählt oder mangelbehaftet sind. Auch die Operations-Planung lässt oft zu wünschen übrig oder es werden nicht die vereinbarten Implantate gesetzt.

Es treten unter anderem nicht nur Kapselfibrosen, bottoming out (das Implantat rutscht aus der Unterbrustfalte), ein Fremdkörpergefühl in den Brüsten, Faltenbildung des Implantats, Asymmetrien, Taubheitsgefühle, Nekrosen und Ansteckungen mit multiresisteten Keimen (MRSA) auf.

Weiter besteht die Möglichkeit einer Silikontoxizität bis hin zur Autoimmunkrankheit, körperliche Unzulänglichkeiten wie Müdigkeit, Haarausfall, Konzentrationsschwierigkeiten sind unter anderem Symptome. Weitere Informationen zu Brustimplantatkrankheiten und Risiken finden Sie auch bei dem Verein Risiken von Brustimplantaten e.V. Ein Implantatwechsel oder Revisionsoperationen sind keine Seltenheit.

Ich berate viele Frauen hinsichtlich etlicher Behandlungsfehler und stehe auch für Sie vertraulich und kompetent zur Verfügung.

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Medikamentenverwechslung – Vergabe falscher Medikamente

Nicht selten kommt es im Krankenhaus oder in Pflegeheimen zur Verwechslung von Medikamenten und somit zu -weiteren- gesundheitlichen Problemen. Dies darf natürlich nicht passieren. Sollte es dennoch dazu kommen, empfehle ich, sofort alles zu domumentieren: welche neuen Symptome und Krankheitsbilder erkennbar zur Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands führen; welche Situation war ersichtlich? Empfehlenswert ist dabei auch die Nennung von Zeugen, namentlich die Besucher oder auch Mitpatienten und des diensthabenden Personals an dem Tag der Verwechslung.

Auch wenn nicht immer ein strafbewehrtes Verhalten (Körperverletzung, fahrlässige Tötung, etc.) des Klinikpersonals dahintersteht, so haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und/oder Schmerzensgeld; auf jeden Fall sollte etwaiger Missstand bei den entsprechenden Stellen angezeigt werden, auch um die Pflege zukünftig zu verbessern.

Aus gesundheitlichen Gründen ist es auch wichtig, zu hinterfragen, ob die behandelnden Ärzte bereits reagiert haben.

Sodann sollten Sie ihre Anwaltin Ihres Vertrauens aufsuchen, die die notwendigen weiteren Schritte einleitet, Ihre Vertretung und damit auch Last übernimmt.

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Reise-Stornierunng wegen Corona/Covid19 Pandemie

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Einreise- und Ausreiseverbote und auch die persönliche, manchmal erhöhte, Gesundheitsgefahr sind Anlass vieler Reiseabsagen und -stornierungen.

Dabei wird im allgemeinen Pressebild zurzeit oft das Bild erzeugt, man könne vom angezahlten Reisepreis oder dem Flug-/Ticketpreis, der Anzahlung für das Hotel o.ä. nicht oder nur einen Teil zurückverlangen, wenn eine Stornierungsgebühr verlangt werde. Dies ist falsch, denn meist scheitert der eigene Versuch, die richtige Rechtsanwendung zu treffen oder der Kunde spricht den falschen Vertragspartner an, der sich oftmals gar nicht erst enttarnt.

Weiter kommt erschwerend hinzu, dass progagiert wird, die Anzahlung für die Ferienwohnung könne man nicht zurückfordern, denn hierbei sei von den für die Pauschalreise geltenden gesetzlichen Regeln zu unterscheiden. Auch dies ist jedoch eine falsche Rechtsauslegung.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Reise oder Rückforderungen haben, egal welcher Art, sprechen Sie mich an.

Bestenfalls schicken Sie mir die Unterlagen, eine auf mich ausgestellte Vollmacht (download unter aktenreiter.de) und die Angaben Ihrer Rechtsschutzversicherung (Schadensnummer) per Mail vorab, dann kann ich direkt beraten.

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SCHÖHNHEITSOPERATIONEN – FACELIFTING und co

Schadensersatz und Schmerzensgeld im Falle einer misslungenen kosmetischen Maßnahme sind häufig Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Bedenken Sie, dass bei einer rein kosmetischen Operation sich die Frage nach einem fehlerhaften operativen Vorgehen – mangels medizinischer Indikation – danach beurteilt, was die Parteien zuvor vereinbart haben. Entscheidend ist, welches ästetische Ziel mit der Operation erreicht werden sollte. (amtlicher Leitsatz, OLG Hamm Urt. v. 18.12.2015 – 26 U 127/15, BeckRS 2016, 3346).

daher nehmen Sie zum Planungsgespräch vor der Operation bestenfalls eine Person mit und schreiben Sie sich auf, wie der Operateur plant (Schnittführung, etc.), Ihre Wüsnche umzusetzen.

Im anwaltlichen und vertraulichen Beratungsgespräch klären wir, welche Möglichkeiten Sie haben. Sie haben auch die Möglichkeit mich diskret zu kontaktieren und zu besuchen, erwähnen Sie dies beim Erstkontakt (schreiben Sie mir eine Mail an dworschak@aktenreiter.de

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Bei Verspätungen, Flugausfall oder Annullierungen von Flügen

wenden sich viele Passagiere an Portale für Fluggastrechte im Internet, um auf vereinfachte Weise Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. EU L 46 vom 17. Februar 2004, S. 1 ff.) zu erhalten.

Aber richtig beraten werden Sie dort nicht, und Ihre Interessen nicht abschließend durchgesetzt. Insbesondere werden Sie bei Schwierigkeiten, also Einwänden des Flugunternehmens, nicht ausreichend informiert und Ihre Ansprüche im Zweifel nicht geltend machen. Diese Portale arbeiten nicht wie Anwälte, sie dringen nicht näher in die Materie ein und hinterfragen. Hier hilft nur die/der Anwältin/Anwalt.

Beispielsweise könnte der Einwand eines sogenannten außergewöhnlichen Umstandes in Form eines vermeintlich unvorhersehbaren Vogelschlages in ein Triebwerk, den die Gegenseite vorträgt, zunächst den Anspruch ausschließen. Das Portal teilt Ihnen bei einer solchen also mit, dass Sie Ihre Rechte nicht geltend machen können, da sich das Flugunternehmen hierauf beruft; eventuell erhalten Sie noch den Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 24.09.2013 – BGH Aktenzeichen X ZR 160/12).

Aber: was dabei übesehen wird, ist, dass das Flugunternehmen auf solche Fälle vorbereitet sein muss, denn laut BGH „hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können. (amtlicher Leitsatz)“.

Auch bei einem Vogelschlag muss nachgeweisen werden, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, diese sind derart umfassend, dass es den Rahmen eines Blogbeitrages sprengen würde.

Damit haben Sie wieder eine Chance Ihre Ausgleichszahlung und Schadensersatz zu erhalten (je nachdem, wer was beweisen kann). Hierin steckt meine spannende Arbeit einer Anwaltin, die sodann wirklich Ihre Rechte durchblicken und durchsetzen kann. Also lieber gleich Finger weg von flightright und co.

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Pflegegrad bei Kindern

Nicht nur ältere Menschen sind hilfebedürftig, auch Kinder benötigen gelegentlich soviel Unterstützung, dass die Einordnung in einen Pflegegrad angezeigt ist, um die richtige Hilfe zu erhalten.

Dies muss beantragt werden, medizinische Fakten sind einzuholen, Ärzte zu konsultieren, eine Begutachtung zuzulassen. Meist existiert schon ein Gutachten der Krankenkassen, MEDICPROOF, und ärztliche, wie entgegenstehende Ansichten der pflegenden Anghörigen. Dann kann es zum Streit über die Einschätzungen verschieder Gesichtspunkte bei der Ermittlung des Pflegegrades geben, hier gibt es viele Neuerungen. Das neue zweite Pflegestärkungsgesetz hat zum 1. Januar 2017 einen deutlich weiter gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

Schön ist, dass die Gesamtbetrachtung bei der Feststellung, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, immer noch eine Rolle spielt, so gilt bei Kindern insbesondere:

„Darüber hinaus hatten sich der bis zum 31.12.2016 geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff und die mit ihm gegebenen Bewertungsinstrumente bei der Begutachtung von Kindern als nicht ausreichend geeignet herausgestellt. Es wurde für erforderlich erachtet, in den Begriff der Pflegebedürftigkeit alle körperlichen und geistigen bzw psychischen Einschränkungen und Störungen einzubeziehen, sowie ein Bewertungssystem einzuführen, das Lebens- und Bedarfslagen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an Differenziertheit gewährleistet, aber auch Transparenz und Akzeptanz für die Betroffenen sicherstellt“, vgl. BMG, Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 26.1.2009, S 71.

Weitere Informationen rund um die Pflege und Pflegegrad, Grad der Behinderung finden Sie hier

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Ich unterstütze – alt wie jung – gerne bei der Antragstellung, im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren.

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