Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 26. September 2013 die Rechte von Bahnfahrern gestärkt, die mit einem europäischen Eisenbahnunternehmen reisen. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten steht dem Reisenden in jedem Fall eine Entschädigung i.H.v. 25 % des Fahrpreises zu. Doch was hat das Urteil für Auswirkungen?
Der Europäische Gerichtshof hat ein weiteres Mal die Rechte der Verbraucher gestärkt: Der EuGH hatte vorliegend über eine sog. Vorlagefrage durch ein österreichisches Gericht zu entscheiden. Streitig war die Auslegung des Art. 17 einer Europäischen Rechtsverordnung: Demnach wird den Europäischen Eisenbahunternehmen vorgeschrieben, im Falle einer Verspätung 25 % des Fahrpreises zu erstatten, soweit eine Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten vorliege. Hat der Zug eine längere Verspätung (ab 120 Minuten), so könne sogar eine Entschädigung i.H.v. 50% des Fahrpreises verlangt werden.
Das Österreichische Unternehmen hatte in seinen Beförderungsbedingungen diese Entschädigung jedoch ausgeschlossen, wenn “höhere Gewalt” (bspw. Eis an den Oberleitungen, Unwetter etc.) vorliege. Dies wurde durch das Urteil des EuGHs jetzt “verboten”. Die europäischen Eisenbahnunternehmen müssen in der Folge im Falle einer Verspätung den Fahrpreis in der jeweiligen Höhe zurückerstatten auch wenn ein Fall der “höheren Gewalt“ vorliege.
Vielfach wird jedoch auch Kritik an dieser Entscheidung laut: So kritisieren einige, dass sich im Zuge der Umsetzung dieses Urteils auch in Deutschland die Fahrpreise erhöhen könnten. Jedoch ist dem entgegenzuhalten, dass seit Einführung der neuen Fluggastrechte die Preise für Flüge nicht eklatant angestiegen sind. Deshalb bleibt eine steigende Entwicklung der Fahrpreise abzuwarten.