Flugverspätung? Anschließenden Tauchausflug oder Safari verpasst? Reisende sind entnervt: Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Internet/Katalog. Beschrieben war die „Strandnähe“ und die „zentrale Lage“ des Hotels. Es stellt sich jedoch heraus, dass das Hotel direkt an der lärmenden Hauptstraße und zusätzlich einen Kilometer vom Strand entfernt liegt. Habe ich Ansprüche gegen meine Reiseveranstalter? Diese und weitere Fragen stellen sich im Rahmen des Reiserechts und der Fluggastrechte.
Aber nicht nur bei sog. „Pauschalreisen“ habe ich als Reisender Ansprüche: Solche können beispielsweise auch bei Zugfahrten oder bei gebuchten Flugreisen entstehen. Dabei steht nicht im Wege, dass die Unternehmen im Ausland sitzen. Viele Reisende scheuen sich gerade deshalb Ansprüche durchzusetzen, da diese ihren Sitz im Ausland haben oder sich im Vorfeld vehement weigern, den Ansprüchen nachzukommen.Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Schadensersatzsansprüche.
Da diesem Rechtsgebiet zusätzlich einige Verordnungen des Europäischen Rechts zugrunde liegen, bedarf es auch in diesen Gebieten einer umfassenden Kenntnis der Rechtslage. Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrere gerichtliche Vorlagen an den EuGH erwirken können, um die Rechte der Reisenden und Fluggäste zu stärken. Lesen Sie hier mehr dazu.