Das Verfassungsrecht ist eine sehr weite Rechtsmaterie. Es beinhaltet beispielsweise die Grundrechte, die (fast) jedemann zustehen und das Staatsorganisationsrecht, das beispielsweise die Beziehungen zwischen den Verfassungsorganen regelt. Rechtlich relevanter sind die Grundrechte. Kaum einer weiß, dass die Grundrechte fast jeden betreffen. Denn sie sind teilweise sog. „Abwehrrechte“ gegenüber dem Staat. D.h. immer wenn der Staat gegenüber dem Bürger handelt muss dieser die Grundrechte (be-) achten.
Doch hierbei gilt: Je allgemeiner Rechte sind, desto schwieriger lassen sich diese auch durchsetzen. So wird beispielsweise die Durchsetzung von Grundrechten vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer schwierigen Angelegenheit. Hier zählt die Macht der Argumente um so mehr!