Verkehrsrecht
Im Vordergrund steht die schnelle und effektive Abwicklung von Haftungsansprüchen nach Verkehrsunfällen, wie z. B. die Auseinandersetzung mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer. Daneben übernehmen wir die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.
Schadensersatzrecht
Grob gesagt kann der Schaden als „unfreiwilliges Vermögensopfer“ definiert werden. Dies ist sehr zutreffen, denn jeder Schaden hat immer eine Vermögensminderung beim Geschädigten zur Folge. Um das bestmögliche für Sie zu erreichen, ist langjährige Erfahrung im Bereich des Schadensersatzrechts gefragt, um denn Schaden korrekt beziffern zu können. Oftmals wird dieser als zu gering bzw. als zu hoch angesetzt.
Wir beraten Sie gerne!