Zensus 2011

Die Volkszählung 2011 ist mittlerweile abgeschlossen und die Auswertungsdatenbank mit den Ergebnissen daraus ist online gegangen. Hierbei sind jedoch immer noch Klagen von Mandanten der Kanzlei gegen die Durchführung des Zensus 2011 anhängig, deren Ausgang ungewiss ist. Des Weiteren wurde im Juli 2013 erneut eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, in der die Verfassungswidrigkeit und die Europarechtswidrigkeit des Zensus 2011 gerügt werden. Denn es bleibt weiterhin zweifelhaft, ob bei der Durchführung des Zensus 2011 verfassungsrechtliche Vorgaben eingehalten wurden.

Erfreulicher Weise müssen einige Kläger Zwangsgelder nicht mehr bezahlen und außerdem keine Auskunft mehr geben. In einigen Verfahren halten die Behörden jedoch immer noch an der Auskunftspflicht der Kläger fest, obwohl sie dies nach unserer Rechtsauffassung nicht mehr dürfen. Der Grund liegt darin, dass die Datenbanken zum Zensus 2011 geschlossen sind und die Behörden die erhobenen Daten nicht mehr in die Datenbanken einfließen lassen können. Wozu sie diese Daten erheben wollen und auf welcher Ermächtigung dies beruht, scheint fraglich.

Des Weiteren überlegen einige Gemeinden, ob sie ebenfalls gegen den Zensus 2011 gerichtlich vorgehen wollen, da sie die Qualität der Ergebnisse in Frage stellen. Deshalb bleibt abzuwarten, wie die Verfahren insgesamt ausgehen werden.

Die nächste Volkszählung soll nach jetzigem Stand übrigens im Jahr 2021 stattfinden!

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
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