Gesundheitsgefährdende Brustimplantate

Ende des vergangenen Jahres erging in Frankreich das (vorläufige) Urteil gegen den Gründer des französischen Herstellers von Brustimplantaten Poly Implant Prothès. Er wurde wegen Täuschung (Betrug) von einem französischen Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Unternehmen verwendete für die Herstellung der Implantate billiges Industriesilikon. Weitere Verfahren u.a. wegen Körperverletzung und Insolvenzbetrug sind noch im Gange. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der betroffenen Frauen gestaltet sich jedoch als schwierig.

In Deutschland sind ca. 5000 Frauen von diesem Skandal betroffen. Es besteht die Gefahr, dass die Implantate reißen und es in der Folge u.a. zu schweren Entzündungen im Bereich der Brust oder zu einer Verteilung von Silikon im Körper kommen kann. Deshalb empfahl das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) bereits im Januar 2012, „dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten.“ Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BfArM.

Problematisch sieht es bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller der minderwertigen Implantate aus. Denn dieser ist mittlerweile insolvent. Dennoch könnte eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auch in Deutschland Erfolg haben. Dies ist zwar vom Einzelfall abhängig, jedoch nicht völlig ausgeschlossen.

Wer kann klagen?

Grundsätzlich müsste der Betroffenen ein Implantat eingesetzt worden sein, welche von den Hersteller PIP oder Profil Medical und zusätzlich aus den betroffenen Chargen stammen.

Unproblematischer sind solche Fälle, bei denen ein Implantat beschädigt wurde, und es in der Folge zu einer Entzündung oder einer anderen Gesundheitsschädigung gekommen ist. Die Betroffenen können u.a. die Kosten der Operation geltend machen.

Problematischer sieht es bei den Fällen aus, bei denen sich die Betroffenen die Implantate als Vorsichtsmaßnahme, also ohne medizinische Indikation, haben entfernen lassen. Denn hier ist es schwierig einen Schaden zu beziffern.

Schwierig gestalten sich auch solche Fälle bei denen Krebs in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den Brustimplantaten stehen. Denn hier gestaltet sich die Beweisführung als außerordentlich schwierig. Es muss ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Krebsgeschwüres und den minderwertigen Implantaten nachgewiesen werden.

Zuletzt verbleibt den betroffenen Frauen auch noch ein Anspruch gegen die jeweilige Krankenkasse. Diese muss die Kosten der Entfernung des Implantats ganz oder auch teilweise übernehmen. Wenn das Implantat aus einer medizinischen Notwendigkeit eingesetzt wurde, so kommen die Krankenkassen in der Regel für die gesamten Kosten für die Entfernung des Implantates auf. Sollten die Implantate aus kosmetischen Gründen eingesetzt worden sein, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nur teilweise. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Sie haben Rechte! Informieren Sie sich und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Frau RAin Dworschak vertritt auch mehrere Frauen, die bei dem Einsatz von Brustimplantaten auch im Wege von Schöhnheitsoperationen oder zur Wiederherstellung der Brust (nach Unfall oder Brustkrebs) einen Operationsfehler zu beklagen haben.

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
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