Schmerzensgeld bei Darmperforation

Vor Durchführung einer Darmspiegelung ist der Patient unter anderem auch über die selten auftretende Darmperforation (Darmdurchbruch) aufzuklären. Dies entschied das OLG Hamm in seinem Urteil vom 03.09.2013 Az. 26 U 85/12. Unterlässt der Arzt ein Aufklärungsgespräch das u.a. über diese Risiken aufklären soll, oder führt er dieses nur oberflächlich bzw. unzureichend durch, so macht er sich im Falle einer Komplikation schadensersatzpflichtig.

Der Kläger unterzeichnete vor Durchführung der Operation eine Einverständniserklärung in der u.a. auf „die mit dem Eingriff verbundenen unvermeidbaren nachteiligen Folgen, mögliche Risiken und Komplikationsgefahren“ hingewiesen wurde. Diese allgemein gehaltene Er­klärung ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH „weithin inhaltslos“. Ein solch pauschaler Hinweis auf Risiken kläre den Patienten nicht über die eventuellen Risiken einer Operation auf. Vielmehr werde das bei einer Darmspiegelung zwar selten vorkommende, aber dennoch mögliche Risiko des Darmdurchbruchs hinter der pauschalen Erklärung „versteckt“.

Der Patient müsse zwar nicht über jedes potentielle Risiko bis ins kleinste Detail  aufgeklärt werden, jedoch verdienen solche Risiken ein Augenmerk, die „die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind“. D.h. der Patient muss in jedem Fall über lebensgefährliche Risiken, die im Allgemeinen mit einer solchen Operation verbunden sind, aufgeklärt werden, auch wenn diese nur seltenen auftreten. Dem Patienten muss die Möglichkeit eröffnet werden, alternative Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen, mithin das Für und Wider der Behandlung abzuwägen.

Das Gericht betonte auch, dass allein das Unterschreiben eines Aufklärungsbogens und das Aushändigen von Papieren auf denen die Risiken erläutert werden, nicht ausreichen. Es bedürfe vielmehr eines umfassenden Gesprächs.

Damit haftet der Arzt, bzw. das Krankenhaus für diesen Arzthaftungsfehler. Das Gericht sprach dem Kläger wegen der schweren Folgen des (fehlgeschlagenen) Eingriffes u.a. ein Schmerzensgeld iHv. 220.000 €.

In einem weiteren Verfahren der Rechtsanwältin Dworschak wird ein ähnlich gelagerter Fall verhandelt. Hierbei kam es im Rahmen einer Bauchspiegelung (Entfernung eines Eileiters) zu einer Verletzung des Darms. Die Klägerin litt in der Folge unter starken Schmerzen aufgrund der Vernarbung des Gewebes. Auch hier ist bisher fraglich, ob die Klägerin hinreichend aufgeklärt wurde, da das Gespräch sehr kurz verlief und die Kläger aufgrund ihrer Schmerzen kaum fähig war, zuzuhören. Wir berichten weiter.

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
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