Der erste Entwurf über eine neue Fluggastrechteverordung passierte am 05.02.2014 die erste Lesung im Europaparlament. Mit diesem Entwurf sollen die bereits bestehenden Regelungen bei den Fluggastrechten in Europa weiter ausgeweitet und verbessert werden. Gefordert wird im Einzelnen:
Beschwerden
Das Verfahren zur Beschwerde soll vereinfacht werden. Bisher ist es gängige Praxis, dass die Airlines im Fall einer Beschwerde auf gestellte Schadensersatzforderungen nicht reagieren. Hier soll angesetzt werden: Sollte die Airline nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (gefordert werden zwei Monate) reagieren, so wird gesetzlich vermutet, dass der geforderte Anspruch des Fluggastes gegen die Airline besteht. Diese Regelung zwingt die Airlines zwar dazu, die Ansprüche zu beantworten, jedoch nicht diesen auch stattzugeben. Hier besteht nach unserer Auffassung noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Obgleich unsere Erfahrung zeigt, dass bei Einschaltung eines Anwalts/Anwältin die Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bereits heute erfolgreich durchgesetzt werden können. Die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen reichen aus. Der Passagier erhält Schadensersatz, die Anwaltskosten sind in den meisten Fällen von der Gegenseite zu erstatten. Das Angebot vieler Vermittler (bspw. fairplane) ist auch nach Ansicht von Verbraucherverbänden nicht zu empfehlen, denn hierbei ist meist 30% des Schadensersatzes als Provision abzugeben. Bei der Beauftragung eines Anwalts ist der Anspruchsteller daher besser gestellt. Sollten Sie also Ansprüche wegen Flugverspätungen geltend machen, steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Informationen
Die geplante gesetzliche Neuerung fordert einen besseren Informationsfluss zwischen Airline und Fluggast im Fall einer Verspätung/Umbuchung o.a. Dies ist gerade hinsichtlich der zu leistenden Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft auf dem Flugsteig sehr zu empfehlen, oftmals berichten Mandanten, hier völlig im Stich gelassen worden zu sein. Hier besteht zwar bereits Anspruch auf Schadensersatz, dem Passagier wäre aber vor Ort mit Hilfe für Umbuchungen etc. besser geholfen.
Bessere nationale (Rechts-) Durchsetzung
Die nationalen Behörden sollten verbesserte Befugnisse zur Sanktionierung von Airlines bekommen.
Diese Forderungen bleiben jedoch in der ersten Lesung noch sehr unkonkret. Es bleibt abzuwarten, in wie weit hierfür in der nächsten Zeit konkretere Entwürfe für einen Verodnungstext entstehen. Wir erzielen aber bereits heute gute Erfolge bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Airlines wie Ryanair, Air France, o.ä.
Reisegepäck
Reisegepäckbestimmungen sollen transparenter werden. Des weiteren sollen die Fluggäste nicht mehr wie bisher auf ein einziges Handgepäckstück beschränkt werden dürfen.
Insolvenzen
Die Fluggäste sollen besser vor Insolvenzen von Airlines geschützt werden. Hierzu sollen Versicherung (ähnlich wie im Reiserecht) oder bestimmte Fonds eingerichtet werden, damit die betroffenen Fluggäste entschädigt werden können und nicht auf einem evt. Schaden sitzen bleiben. Hier besteht auch nach unserer Ansicht erheblicher Nachholbedarf, da eine Lücke im Vergleich zu den sog. Sicherungsscheinen besteht, wie sie bei Pauschalreisen vorgesehen sind.
Schadensersatz
Die Höhe der jeweiligen zu zahlenden Ausgleichssummen sollen angepasst werden, leider finden sich hier Verschlechterungen für den Passagier, der unter einer Verspätung oder Annullierung (Flugausfall) litt, falls die Verordnung wie geplant in Kraft tritt. Letztendlich muss man feststellen, dass die Rechtsfortbildung und damit bereits bestehendes Recht durch die Rechtsprechung des EuGH (sehen Sie hierzu unsere Vorlagen beim EuGH) hier bereits einige Regelungslücken geschlossen hat und viele Verordnungsinhalte daher überflüssig sind.
Weitere Informationen finden Sie (leider nur in englischer Sprache) auf der Webseite des Europäischen Parlaments.
Sehen sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Fluggastrechte und Flugverspätung, Flugausfall, Vorlageverfahren vor dem EuGH der Kanzlei.