Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Einreise- und Ausreiseverbote und auch die persönliche, manchmal erhöhte, Gesundheitsgefahr sind Anlass vieler Reiseabsagen und -stornierungen.
Dabei wird im allgemeinen Pressebild zurzeit oft das Bild erzeugt, man könne vom angezahlten Reisepreis oder dem Flug-/Ticketpreis, der Anzahlung für das Hotel o.ä. nicht oder nur einen Teil zurückverlangen, wenn eine Stornierungsgebühr verlangt werde. Dies ist falsch, denn meist scheitert der eigene Versuch, die richtige Rechtsanwendung zu treffen oder der Kunde spricht den falschen Vertragspartner an, der sich oftmals gar nicht erst enttarnt.
Weiter kommt erschwerend hinzu, dass progagiert wird, die Anzahlung für die Ferienwohnung könne man nicht zurückfordern, denn hierbei sei von den für die Pauschalreise geltenden gesetzlichen Regeln zu unterscheiden. Auch dies ist jedoch eine falsche Rechtsauslegung.
Sollten Sie Probleme mit Ihrer Reise oder Rückforderungen haben, egal welcher Art, sprechen Sie mich an.
Bestenfalls schicken Sie mir die Unterlagen, eine auf mich ausgestellte Vollmacht (download unter aktenreiter.de) und die Angaben Ihrer Rechtsschutzversicherung (Schadensnummer) per Mail vorab, dann kann ich direkt beraten.