Medikamentenverwechslung – Vergabe falscher Medikamente

Nicht selten kommt es im Krankenhaus oder in Pflegeheimen zur Verwechslung von Medikamenten und somit zu -weiteren- gesundheitlichen Problemen. Dies darf natürlich nicht passieren. Sollte es dennoch dazu kommen, empfehle ich, sofort alles zu domumentieren: welche neuen Symptome und Krankheitsbilder erkennbar zur Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands führen; welche Situation war ersichtlich? Empfehlenswert ist dabei auch die Nennung von Zeugen, namentlich die Besucher oder auch Mitpatienten und des diensthabenden Personals an dem Tag der Verwechslung.

Auch wenn nicht immer ein strafbewehrtes Verhalten (Körperverletzung, fahrlässige Tötung, etc.) des Klinikpersonals dahintersteht, so haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und/oder Schmerzensgeld; auf jeden Fall sollte etwaiger Missstand bei den entsprechenden Stellen angezeigt werden, auch um die Pflege zukünftig zu verbessern.

Aus gesundheitlichen Gründen ist es auch wichtig, zu hinterfragen, ob die behandelnden Ärzte bereits reagiert haben.

Sodann sollten Sie ihre Anwaltin Ihres Vertrauens aufsuchen, die die notwendigen weiteren Schritte einleitet, Ihre Vertretung und damit auch Last übernimmt.

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
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