Der Einsatz und die Wahl von Implantaten bedarf einer umfangreichen und guten Planung.
Hierfür bestehen Richtlinien, die der Arzt einhalten muss. Im Falle von Komplikationen wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, um zu besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ein Zahnarzt hat bei einer fehlerhaften implantologischen Leistung keinen Anspruch auf sein Honorar, wenn eine Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem die Implantate fehlerhaft eingesetzt worden waren und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht unmöglich war (BGH Urteil vom 13.09.2018, Az.: III ZR 294/16).