Am Beispiel verschiedener Schulen in Deutschland mit breitem Leistungsangebot zur Berufs- oder Fachausbildung, bspw. zum Heil- oder Tierpraktiker, psychologischen Berater, Osteopath oder sonstiger Ausbildungsmöglichkeiten möchte ich auf deren Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Studienordnungen hinweisen, die oftmals unbillige Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten für die Teilnehmenden bereithält.
Eine z.B. 24-monatige Vertragsbindung oder sehr lange Kündigungsfristen bei zum Teil sehr hohen Studiengebühren sind nur unter ganz besonderen Umständen rechtmäßig. Es existiert hier bereits unterschiedliche Rechtsprechung, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass Sie Ihre Fortbildung oder Ihren Ausbildungsvertrag oder ein berufsbegleitendes Studium kündigen zu müssen, berate und vertrete ich Sie gerne.