Wundinfektion aufgrund falsch verwendeter Fäden

Mehrfach habe ich während meiner Tätigkeit als Patientenrechtsanwältin feststellen können, dass nach Operationen zur Verschließung der Wunde nicht das richtige Nahtmaterial verwendet wird.

Das ist insoweit bedeutend, wenn es innerhalb, also unter der verschlossenen Haut selbstauflösend sein sollte. Ist hier das falsche Material verwendet worden, kommt es zu Entzündungen und die Fäden bahnen sich langsam einen Weg an die Hautoberfläche, wenn sie nicht fest einwachsen. Beklagt wird dabei oft ein langwieriger und entzündlicher Prozess, der auch zu Folgeschäden (Hämatome, Verkapselung, Fadengranulom, Ausweitung der Entzündung, Steifheit und Berührungsempfindlichkeit, Taubheit, Störung der Beweglichkeit der Hände, Arme oder Beine etc.) führen kann. Den Patienten begleiten zunächst Unannehmlichkeiten vieler Arzt-Besuche und Schmerzen, da die Problematik oft erst nicht erkannt wird.

Natürlich können nach dem üblichen Fäden-Ziehen auch Entzündungen auftreten, hier aber hat beispielsweise das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, bei dem es um die Kontrolle der Operations-Wunde nach Entfernung der Wund-Fäden zu einer Entzündung kam, ausgeurteilt: „Die insoweit unzureichende Wundinspektion hat der Sachverständige nicht als groben Fehler bewertet und diese Wertung überzeugend damit begründet, dass auch bei einer gründlichen initialen Wundreinigung und Wundnaht kleinste Partikel verbleiben könnten“, vgl. OLG Köln Beschl. v. 28.1.2016 – 5 U 91/15, BeckRS 2016, 117382 Rn. 21. Natürlich können jedoch in anderen Fällen fehlerhafter Wund-Nachsorge dennoch Ansprüche entstehen, lassen Sie dies besser anwaltlich prüfen.

Aber bei dem oben genannten Fall der Verwendung falschen Naht-Materials für den Wundverschluss ist die Sache jedoch anders zu betrachten, denn hier führte die falsche Naht der Operationswunde zu einem Schaden. Jedes Nahtmaterial ist mit einer bestimmten Oberfläche und Eigenschaft versehen und je nach Bedarf und Verwendung passend zum Operationsgebiet auszuwählen.

Misslingt dies und Sie haben ebenfalls Probleme, empfiehlt sich die Beratung bei einem Anwalt, wofür ich gerne zur Verfügung stehe.

Die Schmerzensgeld- und Schadensersatzbeträge sind je nach Einzelfall unterschiedlich zu bemessen.

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
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