Das Patienten- und Arzthaftungsrecht (Medizinrecht) gewinnt tragischer Weise in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Diverse Krankenhausskandale erschüttern von Zeit zu Zeit die Bundesrepublik. Bedeutend ist aber nicht nur der klassische Behandlungsfehler bei dem Ärzte und/oder Pflegepersonal Fehler begehen, die vermeidbar gewesen wären. Immer öfter stellt sich auch die Frage, ob die vorgenommene Behandlung überhaupt notwendig war, so beispielsweise bei Befund- oder Diagnosefehlern.
Dabei scheuen viele Patienten davor rechtlichen Rat einzuholen, denn gerade zu seinem Arzt baut der Mensch ein inniges Vertrauensverhältnis auf. Dies hält die meisten davon ab, bei vermuteten Fehlern zu reagieren. Wir helfen bei Ihrer Entscheidung, ob Sie sich lediglich über die Behandlung und mögliche Fehler informieren wollen oder eine Auseinandersetzung angestrebt wird. Bereits vor Erhebung einer Klage kann die Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens abgeschätzt werden. Ob ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, welche Schadensersatzansprüche Sie haben und wie Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können, besprechen wir nach eingehender Prüfung des Falles.
Wir vertreten auch Ärzte und überprüfen sorgfältig Interessenkollisionen.
Behandlungsfehler vermeiden:
Über das Recht bei Behandlungsfehlern hinaus gibt es beispielsweise auch vorsorgendes Patientenrecht: So hat der Gesetzgeber im September 2009 die Möglichkeit einer sog. „Patientenverfügung“ eingeführt, bzw. deren Anforderungen verändert. Hier stellen sich ebenfalls rechtliche sowie medizinrechtliche Fragen, die manche Patienten überfordert. Wir beraten Sie gerne.