Überblick Medien- und Presserecht

Medienrecht

Das Medienrecht ist eine gemischte Rechtsmaterie aus verschiedenen Bereichen des Zivilrechts, z.B. dem Urheberrecht, dem Recht am eigenen Bild und dem Wettbewerbsrecht, die aber auch öffentlich-rechtliche Bezüge hat, z.B. durch die Garantie der Pressefreiheit oder die Impressumspflicht.

Das Medienrecht ist nicht auf die sogenannten „neuen“ Medien beschränkt. Maßgeblich ist, daß Inhalte -wie Worte, Bilder oder Musik- öffentlich kommuniziert werden.

Gleichwohl bildet das immer noch relativ „neue“ Internetrecht eine große Schnittmenge mit dem Medienrecht. Hier entstehen durch die Offenheit des Mediums Internet täglich Unmengen von Rechtskonflikten:

So ist es im Internet sehr leicht, Inhalte zu publizieren, die dann auch gefunden und genutzt werden – doch ebenso leicht kommen damit etwaige Rechtsverstöße an die Öffentlichkeit.

Besonders häufig treten die unerlaubte Nutzung fremder Texte, Quellcodes oder Bilder auf.

In einer medienrechtlich zu beurteilenden Situation befindet sich auch, wer unwahre oder schädigende Berichte über sich lesen muss oder ungefragt als Werbeträger missbraucht wurde. Ihm steht ggf. Schadensersatz durch Gegendarstellung oder durch Geldzahlung zu.

Presserecht

Welche Rechte und vor allem Pflichten habe ich als Journalist/Autor oder Künstler/Publizist? Hierbei interessiert nicht nur für die kunstspezifischen Berufe die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, sondern auch Nutzungs- und Vergütungsrechte. Wie sind Sie organisiert? Die verstreuten rechtlichen Regelungen umfassen hier nicht nur das Recht am eigenen Bild und Text, Marken- und Musikrecht. Vor allem Urheber- und Presserecht sind die entscheidenden Gebiete.

Die Beratung vertieft sich auf dem Gebiet der Veröffentlichungen in Printmedien jeglicher Art.

Bei Veröffentlichungen die überThemen am Limit berichten, beraten wir Künstler, Schriftsteller und insbesondere Journalisten. Wie weit können Sie bei Ihrer Berichterstattung gehen? Was ist als Kritik oder Satire noch erlaubt, wo liegt die Wahrheit? Dies sind hierbei zu beachtende Grundsätze.
Falls Ihnen bereits eine Verunglimpfung anderer vorgeworfen wird und eventuell schon eine Abmahnung oder gar einstweilige Verfügung erhalten haben, sollten Sie nicht zögern unsere langjährige und fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, gerade bevor zu beachtende Fristen verstrichen sind. Auch Betroffene durch einen in den Medien veröffentlichten Artikel, die durch einen beleidigenden oder wahrheitswidrigen Inhalt in ihren persönlichen Rechten verletzt worden sind, stehen wir kompetent zur Seite.

Nicht nur Jugendliche sind heutzutage vom sog.Cyber-Mobbing betroffen. Zu empfehlen ist hier ebenfalls sich Hilfe zu holen, die SMS/E-Mails/Internetseiten zu speichern und sich mit unserer Hilfestellung zu wehren. Hierbei sind Schritte wie ein Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft, eine Verfahren zur Entfernung von BLOG-Einträgen, Internetseiten, sowie Verfahren (einstweilige Verfügungen, Klagverfahren) gegen die Schädiger und Täter möglich, damit das strafbare Verhalten unterbunden wird. Sofern gewünscht – ist auch eine mediative Lösung denkbar.

Über Kanzlei Dworschak

Rechtsanwältin, Kanzlei-Inhaberin
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s